Kleinanleger rufen Verfassungsgericht in Sachen Varta an
ELLWANGEN (dpa-AFX) - Angesichts der drohenden Enteignung der Varta
Der Konzern aus dem schwäbischen Ellwangen strauchelt bereits seit einiger Zeit - und will im Überlebenskampf die Altaktionäre aus dem Unternehmen drängen. Ermöglichen soll dass das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). In einem StaRUG-Verfahren können die Interessen der Aktionäre ausgehebelt werden. Der Varta-Sprecher sagte weiter, man glaube, mit dem aktuellen Verfahren die beste Lösung für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und Gesamtheit der Gläubigergruppen gefunden zu haben, die der Varta eine Perspektive für die Zukunft gebe.
Batteriekonzern in der Krise
Angetrieben vom Hauptaktionär Michael Tojner, der 50,1 Prozent der Anteile halte, solle das Kapital des börsennotierten Unternehmens herabgesetzt und danach eine Kapitalerhöhung realisiert werden, an denen die Publikumsaktionäre nicht teilnehmen dürften, kritisierten die Anlegerschützer. Der Großaktionär dürfe hingegen als einziger Altaktionär an der Kapitalerhöhung von Varta teilnehmen. Dieses Vorgehen des Aufsichtsratsvorsitzenden Tojner ist aus Sicht der SdK treuwidrig und aktionärsfeindlich. Diese Methode der Sanierung durch Enteignung ist mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren.
Bei Varta arbeiteten zuletzt rund 4.000 Menschen. Der Batteriekonzern steckt schon länger in der Krise. Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben der stark schwankenden Nachfrage nach kleinen Lithium-Ionen-Knopfzellen, zum Beispiel für Kopfhörer, stehen auch Managementfehler im Raum. Kritiker werfen Varta unter anderem vor, sich zu abhängig vom Hauptkunden Apple