14.03. 09:15

EQS-News: Dr. Greger & Collegen: In Sachen Wirecard startet das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (deutsch)


Dr. Greger & Collegen: In Sachen Wirecard startet das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Emittent / Herausgeber: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: In Sachen Wirecard startet das
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

14.03.2023 / 09:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Mit Beschluss vom 13.03.2023 hat das Bayerische Oberlandesgericht den
Musterkläger im Verfahren gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bekannt gemacht und im Klageregister veröffentlicht. Damit fällt der
Startschuss für das Kapitalanleger-Musterverfahren und die Frist für die
Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren beginnt zu laufen.

6-monatige Frist für Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren

Geschädigte WIRECARD-Investoren haben ab dem Tag der Veröffentlichung des
Musterklägers im Klageregister taggenau 6 Monate die Möglichkeit, die
Verluste aus ihren WIRECARD-Investitionen zum Verfahren anzumelden. Die
Anmeldung kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Das anstehende Musterverfahren bietet allen geschädigten Wirecard-Anlegern,
egal ob Privatanleger, professionelle Anleger oder institutionelle Anleger,
die Möglichkeit, kostengünstig die Schadensersatzansprüche gegen die
Verjährung abzusichern sowie wichtige Haftungsfragen klären zu lassen. Dabei
spielt es nach Dafürhalten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen keine Rolle, ob
die Investition in Wirecard Aktien, Aktienanleihen, Derivate, Optionen oder
Zertifikate erfolgte.

"Wir können die Anmeldung der Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren
über unsere Kanzlei mit Kanzleisitz hier vor Ort in München klar empfehlen",
so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan
Greger. "Unsere Kanzlei hat sich von Anfang an als eine der prozessführenden
Kanzleien für die geschädigten Wirecard-Anleger eingesetzt. Damit ist es
unserer Kanzlei möglich, ihre Interessen in dem Verfahren in München optimal
zu vertreten."

Betroffene Wirecard-Anleger, die sich dem anstehenden Musterverfahren
anschließen möchten, können sich bei der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger &
Collegen registrieren. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist unter der folgenden
E-Mail-Adresse möglich:

WIRECARD@dr-greger.de

Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811

Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de

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