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Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ENCAVIS AG; Bieter: Elbe BidCo AG


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EQS-WpÜG: Elbe BidCo AG / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ENCAVIS AG; Bieter: Elbe BidCo AG

06.12.2024 / 07:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des
Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

Elbe BidCo AG

Wiesenhüttenstraße 11

60329 Frankfurt am Main

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262997

Zielgesellschaft:

ENCAVIS AG

Große Elbstraße 59

22767 Hamburg

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63197

ISIN: DE0006095003 (WKN: 609500)

Die Elbe BidCo AG ("Bieterin"), eine von durch verschiedene
Tochtergesellschaften von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. beratenen und
verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte
Holdinggesellschaft, hat heute beschlossen, den Aktionären der ENCAVIS AG
("Encavis")
im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot")
anzubieten, sämtliche noch nicht von der Bieterin gehaltene auf den Inhaber
lautende Stückaktien von Encavis mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie ("Encavis-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin
beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 17,50 je
Encavis-Aktie anzubieten. Die Bieterin hält derzeit Encavis-Aktien im Umfang
von ca. 87,73% des Grundkapitals von Encavis.

Die Bieterin hat mit Encavis am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarung
abgeschlossen und unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass Encavis noch
vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der
Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse und der Hamburger Wertpapierbörse beantragt sowie alle
angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung der
Encavis-Aktien in den Freiverkehr zu beenden.

Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und
einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum
Delisting-Angebot werden im Internet unter www.elbe-offer.com veröffentlicht
und verfügbar sein.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Encavis-Aktien dar. Die
endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das
Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage
mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält
sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hier
dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Anlegern und Inhabern von Encavis-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebot
zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind,
da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für
das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen
englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen
Angaben zum Delisting-Angebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet
unter www.elbe-offer.com veröffentlicht.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG),
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter
wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über
grenzüberschreitende Delisting- oder Übernahmeangebote durchgeführt. Das
Delisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen
Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland
oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt
werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw.
der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht,
veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Encavis-Aktien können sich
nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen
Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der
in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den
jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein
Delisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen
unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale
Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in
einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in
der das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht
untersagt wäre.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
weitere Encavis-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt
über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche
Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von
Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften,
insbesondere diejenigen des BörsG und des WpÜG, eingehalten werden und der
Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer
außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern
diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden,
werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der
erworbenen oder zu erwerbenden Encavis-Aktien und der gezahlten oder
vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit
dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten
von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Delisting-Angebot bezieht sich auf
Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse und Hamburger Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt
den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen
Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen
Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und
Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu
entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage,
enthaltenen, sich auf die Bieterin und die Encavis beziehenden
Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in
den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten
Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit
Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen
oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten
von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der im
Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und auf Grundlage der
sog. Tier II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes,
welche es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materielle und
verfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für Delisting- oder
Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis
seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von der Einhaltung
bestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und im
Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland
durchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika
werden darauf hingewiesen, dass die Encavis nicht an einer US-amerikanischen
Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des
US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der
US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mit
der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre
aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen
als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des
US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,
da die Bieterin und die Encavis sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder
der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und
ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb
der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der
Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein
Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor
einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu
verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen
oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine
Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,
Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige
Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des
Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,
von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb
der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse
oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen
nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage
ändern werden.

Frankfurt am Main, 6. Dezember 2024

Elbe BidCo AG

Ende der WpÜG-Mitteilung

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06.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) und
Hamburg, Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, Hannover, München,
Stuttgart und Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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