Francotyp-Postalia Holding AGEI Kaufen
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12.05. 08:43

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Francotyp-Postalia Holding AG; Bieter: Francotyp-Postalia Holding AG


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EQS-WpÜG: Francotyp-Postalia Holding AG / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Francotyp-Postalia Holding AG;
Bieter: Francotyp-Postalia Holding AG

12.05.2025 / 08:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR
VOLLSTÄNDIGEN NOCH ZUR TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Rückerwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des
Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

Francotyp-Postalia Holding AG
Prenzlauer Promenade 28
13089 Berlin
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
169096 B

Zielgesellschaft:

Francotyp-Postalia Holding AG
Prenzlauer Promenade 28
13089 Berlin
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
169096 B

ISIN: DE000FPH9000

Die Francotyp-Postalia Holding AG (die "FP" oder "Gesellschaft") hat heute
entschieden, den Aktionären der FP anzubieten, sämtliche auf den Inhaber
lautende Stückaktien der FP mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
FP von je EUR 1,00 (DE000FPH9000, die "FP-Aktien"), die nicht bereits
unmittelbar von FP als eigene Aktien gehalten werden, gegen Zahlung einer
Geldleistung in Euro, im Wege eines öffentlichen
Delisting-Rückerwerbsangebots (das "Rückerwerbsangebot") zu erwerben. FP
soll damit sowohl Bieterin als auch Zielgesellschaft des Angebots sein. FP
hält im Zeitpunkt dieser Mitteilung bereits 677.603 eigene Aktien.

Die FP beabsichtigt, eine Geldleistung in bar zu zahlen, die gemäß § 39 Abs.
3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 WpÜG und §§ 3 ff. der Verordnung über
den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten
und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ("WpÜG-Angebotsverordnung")
bestimmt wird und dem volumengewichteten durchschnittlichen inländischen
Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor
der Veröffentlichung der Mitteilung nach § 39 Abs. 2, Abs. 3 BörsG und § 10
Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WpÜG ("Sechs-Monats-Durchschnittskurs") entspricht.
Den Sechs-Monats-Durchschnittskurs hat die Gesellschaft aufgrund öffentlich
verfügbarer Informationen - vorbehaltlich der verbindlichen Ermittlung eines
höheren Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") - mit EUR 2,27 je Aktie der
Gesellschaft bestimmt. Die Gesellschaft wird eine höher ausfallende
Bestimmung des Sechs-Monats-Durchschnittskurses durch die BaFin unverzüglich
veröffentlichen.

Das Rückerwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen
Konditionen durchgeführt werden und wird keine Vollzugsbedingungen
enthalten. Das Rückerwerbsangebot wird nur durchgeführt werden, wenn vor
Veröentlichung der Angebotsunterlage die ordentliche Hauptversammlung von
FP, die am 24. Juni 2025 stattfinden wird, den Beschluss zur Herabsetzung
des Grundkapitals durch Einziehung von FP-Aktien gemäß der §§ 237 . AktG
nach deren Erwerb im Rahmen des Rückerwerbsangebot fasst. FP wird zu diesem
Zweck am 16. Mai 2025 die ordentliche Hauptversammlung für den 24. Juni 2025
einberufen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, vor der ordentlichen Hauptversammlung mit der
Olive Tree Invest GmbH, eine qualifizierte Nichtannahmevereinbarung
abzuschließen, in der sich die Olive Tree Invest GmbH gegenüber der
Gesellschaft unter Einräumung einer Vertragsstrafe im Hinblick auf die von
ihr gehaltenen 4.130.335 FP-Aktien (ca. 25,34% des Grundkapitals)
verpflichtet, das Rückerwerbsangebot der Gesellschaft nicht anzunehmen.

Ferner beabsichtigt die Gesellschaft, im Zusammenhang mit dem
Rückerwerbsangebot einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der FP-Aktien zum
Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im
Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime
Standard), mit Wirkung frühestens zum Ablauf der Annahmefrist des
Rückerwerbsangebots, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG und § 46 Abs. 1 Nr. 1 der
Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, zu stellen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Rückerwerbsangebot (in
deutscher Sprache sowie einer unverbindlichen englischsprachigen
Übersetzung) und sonstigen Informationen zum Rückerwerbsangebot erfolgt im
Internet unter

http://www.fp-francotyp.com/angebot

Die Angebotsunterlage für das Rückerwerbsangebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der
Internetseite der BaFin verfügbar sein.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von FP-Aktien. Die Konditionen und
weitere das Rückerwerbsangebot der FP an die Aktionäre der FP betreffende
Regelungen werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung
ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird. Inhabern
von FP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und
gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige
Beratung zu suchen.

Das Rückerwerbsangebot an die FP-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher FP-Aktien
wird ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG, des
WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung sowie bestimmter wertpapierrechtlicher
Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten")
durchgeführt werden. Eine Durchführung des Rückerwerbsangebots nach den
Bestimmungen anderer Rechtsordnungen wird nicht erfolgen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für dieses Rückerwerbsangebot
wird ausschließlich von der BaFin gestattet. Außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen des Rückerwerbsangebots beantragt, veranlasst
oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der FP werden nicht darauf
vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer
anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu
können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Rückerwerbsangebots
zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann
in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums
und der Vereinigten Staaten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die
ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen
Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen
informieren und diese beachten.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, kann FP, mit ihr verbundene Personen und/oder
für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung
mit anwendbarem Recht außerhalb des Rückerwerbsangebots vor, während oder
nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar FP-Aktien erwerben
bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf FP-Aktien gewähren. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder anderen einschlägigen Rechtsordnungen erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die FP und/oder mit ihr verbundene
Gesellschaften (zusammen die "FP-Gruppe"), enthalten, die "in die Zukunft
gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete
Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter
wie "davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen",
"beabsichtigen", "planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen",
"werden", "möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere
Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach
beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da
sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der
Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. FP macht
darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen auf gegenwärtigen
Planungen, Schätzungen und Prognosen beruhen und keine Gewähr dafür besteht,
dass solche zukünftigen Ereignisse oder Ergebnisse eintreten. Insbesondere
tatsächliche Geschäftsergebnisse, die Vermögenslage und Liquidität, die
Entwicklung des Industriesektors, in dem die FP-Gruppe tätig ist sowie das
Ergebnis oder die Auswirkungen des Erwerbs und damit zusammenhängender
Themen auf die FP-Gruppe können wesentlich von den in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht
oder nahegelegt werden, abweichen. In die Zukunft gerichtete Aussagen
treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich
zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt FP keine Verpflichtung, in
die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu
korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse
oder aus sonstigen Gründen.

Berlin, 12. Mai 2025

Francotyp-Postalia Holding AG

Ende der WpÜG-Mitteilung

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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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