EQS-Adhoc: BayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz - keine Auswirkung auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts (deutsch)
BayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz - keine Auswirkung auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts
^
EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Unternehmensrestrukturierung
BayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz - keine Auswirkung
auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts
03.07.2025 / 09:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
BayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz - keine Auswirkung
auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts
Der Vorstand der BayWa AG gibt bekannt, dass sich im Rahmen der Arbeiten zur
Aufstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2024 ergeben hat,
dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG auf weniger als
die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat. Das ergibt sich aus
erforderlichen Buchwert-Abschreibungen, insbesondere aus der Beteiligung an
der BayWa r.e. AG. Auf Basis der derzeitigen Berechnungen ist das
bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG zum 31. Dezember 2024 aufgrund
der Abschreibungen negativ.
Der entsprechende Eigenkapitalverlust bewegt sich innerhalb der Erwartungen
des Sanierungskonzepts und hat folglich keine Auswirkungen auf dessen
Umsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose gemäß dem
Sanierungsgutachten. Es ergeben sich ebenfalls keine Auswirkungen auf die
auf Basis des Sanierungsgutachtens kürzlich erfolgreich abgeschlossene
Sanierungsfinanzierung bis 2028. Auch das operative Geschäft sowie die
Durchführung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen
Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung mit einem Gesamtmindesterlös in Höhe von
insgesamt 150 Mio. Euro bleiben hiervon unberührt. Das Sanierungsgutachten
sieht zudem vor, dass das wirtschaftliche Eigenkapital der BayWa auf
Gruppenebene bis Ende des Geschäftsjahres 2028 wieder positiv sein wird.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024
werden, wie angekündigt, am 10. Juli 2025 veröffentlicht. Ein Verlust in
Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine
gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlung
aus. Aufgrund der zeitlichen Nähe zu der für den 26. August 2025 geplanten
Hauptversammlung wird der Vorstand dieser Hauptversammlung einen Verlust
gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen und zur Lage der Gesellschaft berichten.
Beschlussfassungen in diesem Zusammenhang sind nicht vorgesehen.
Aufgrund der Abschreibungen erwartet der Vorstand auf Konzernebene für das
Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag (IFRS) von rund 1,6 Mrd. Euro.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de
Ende der Insiderinformation
---------------------------------------------------------------------------
03.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: BayWa AG
Arabellastraße 4
81925 München
Deutschland
E-Mail: investorrelations@baywa.de
Internet: www.baywa.com
ISIN: DE0005194062, DE0005194005, DE000A351PD9
WKN: 519406, 519400, A351PD
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2164474
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
2164474 03.07.2025 CET/CEST
°