18.12. 13:15

EQS-News: Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien weitere Annahmefrist für öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt (deutsch)


Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien weitere Annahmefrist für öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt

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EQS-News: Zest Bidco GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien weitere Annahmefrist für
öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt

18.12.2025 / 13:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien - weitere Annahmefrist für
öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt

* Warburg Pincus erreicht 82,35 % des Grundkapitals von PSI durch
angediente oder zugerechnete PSI-Aktien nach Ablauf der ersten
Annahmefrist

* Aktionäre, die ihre PSI-Aktien noch nicht angedient haben, können das
Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen, die am 2.
Januar 2026 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet

* Letzte Möglichkeit, das Angebot anzunehmen und die hochattraktive Prämie
von 62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten
Drei-Monats-Durchschnittskurs vor dem 9. Oktober sowie von 83,7 % auf
den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025 zu erhalten

* Die Abwicklung der Transaktion wird für das erste Quartal 2026 erwartet.
Erste regulatorische Freigaben wurden bereits erteilt

* Warburg Pincus beabsichtigt, PSI so bald wie möglich nach Abwicklung des
Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses
Vorhaben. Das Delisting könnte es verbleibenden Aktionären erschweren,
ihre PSI-Aktien zukünftig zu verkaufen

Berlin, 18. Dezember 2025. Die Zest Bidco GmbH ("Bieterin"), eine
Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von
Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus") hat am
heutigen Tag die Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots ("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der PSI Software
SE ("PSI", ISIN: DE000A0Z1JH9) nach Ablauf der ersten Annahmefrist
veröffentlicht.

Bis zum Ablauf der ersten Annahmefrist am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr
(Ortszeit Frankfurt am Main) hat die Bieterin bereits rund 80,83 % aller
PSI-Aktien durch in das Angebot angediente PSI-Aktien, von der Bieterin oder
mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltene PSI-Aktien
und PSI-Aktien, die die Bieterin im Rahmen eines Aktienkaufvertrags von
einem Ankeraktionär erwerben wird, gesichert. Zusätzlich hält die Bieterin
Finanzinstrumente mit Barausgleich in Bezug auf 1,52 % aller PSI-Aktien.

PSI-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, haben noch die
Möglichkeit, das Angebot innerhalb der weiteren Annahmefrist anzunehmen.
Diese beginnt am 19. Dezember 2025 und endet am 2. Januar 2025 um 24:00 Uhr
(Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

Die weitere Annahmefrist stellt die letzte Möglichkeit dar, das Angebot
anzunehmen und damit die hochattraktive Prämie von 62,6 % auf den
unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der PSI-Aktie in den
letzten drei Monaten vor dem 9. Oktober 2025 und eine Prämie von 83,7 % auf
den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025 zu erhalten.

Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird die Abwicklung der
Transaktion derzeit für das erste Quartal 2026 erwartet. Die ersten
regulatorischen Freigaben wurden bereits erteilt.

Nach der Abwicklung des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI so bald
wie möglich von der Börse zu nehmen, um von finanzieller Flexibilität und
einer stabilen Eigentümerstruktur zu profitieren. Der Vorstand von PSI
betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des
Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich seiner
Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte mögliche
Delisting. Mit dem Delisting würde das Handelsvolumen der PSI-Aktien
erheblich zurückgehen und es könnte verbleibenden Aktionären schwerfallen,
ihre PSI-Aktien zukünftig zu verkaufen.

Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere
Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot sind auf
der folgenden Website verfügbar: https://www.offer-power.com.

Für Aktionäre steht eine Angebots-Hotline von Montag bis Freitag zwischen
9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 (0) 69 92014 9707 oder per E-Mail an
PSISoftware-Power@emberapartners.com zur Verfügung.

Über Warburg Pincus

Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler
Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft
und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und
Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen.
Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat
über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche
Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat
Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und
Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.

Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros
weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter https://
www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.

Pressekontakt - Warburg Pincus

Alice Gibb

Director - Head of Communications, Europe

T: +44 207 306 30 90

E: alice.gibb@warburgpincus.com

Katharina Gebsattel

Communications

T: +49 172 718 68 57

E: katharina.gebsattel@warburgpincus.com

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PSI
Software SE dar. Die endgültigen Bedingungen des Angebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der PSI
Software SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle
sonstigen mit dem Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie
wichtige Informationen enthalten.

Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze
der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des
Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

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