EQS-Adhoc: BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären (deutsch)
BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären
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EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges
BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der
Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären
30.06.2026 / 20:43 CET/CEST
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Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der
Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären
München, 30. Juni 2026 - Der Vorstand der BayWa AG hat heute eine
grundsätzliche Verständigung auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden
Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den
beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen
Agrar Invest AG erreicht. Die Grundsatzverständigung steht noch unter dem
Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der beteiligten Parteien und wird
weiter detailliert werden. Bis Herbst 2026 soll die Grundsatzverständigung
in eine entsprechende Sanierungsvereinbarung überführt werden, die wiederum
der Zustimmung der Gremien der BayWa AG, der Großaktionäre und sämtlicher
Finanzierungspartner der ursprünglichen Sanierungsvereinbarung bedarf.
Die Grundsatzverständigung sieht unter anderem eine Verlängerung des
Sanierungszeitraums und eine Prolongation der Finanzverbindlichkeiten bis
Ende 2030 sowie eine Zinsentlastung der BayWa AG vor. Zudem sollen die
Finanzierungspartner zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals
Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro in ein
nachrangiges Instrument umwandeln (Nachranginstrument).
Zur Absicherung der Finanzierungspartner sollen die beiden Großaktionäre,
die zusammen insgesamt rund 67,1 % der BayWa-Aktien halten, jeweils ihre
Aktien - vorbehaltlich einer Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots nach dem Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz (WpÜG) durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - zunächst auf einen Treuhänder
übertragen. Die Treuhand wird aufgelöst und die Aktien fallen an die
Großaktionäre zurück, wenn diese im Rahmen einer für 2029 geplanten
Kapitalerhöhung mindestens 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen; der
genaue Betrag wird auf Basis der dann aktuellen Unternehmensbewertung
angepasst. Andernfalls ist der Treuhänder ermächtigt, die Aktien zu
veräußern. Soweit das oben genannte Nachranginstrument nicht aus Erlösen aus
der Kapitalerhöhung bzw. aus der Veräußerung der BayWa Aktien bis zum Ende
des Sanierungszeitraums zurückgeführt werden kann, verzichten die
Finanzierungspartner darauf. Auf den Treuhänder werden nur Aktien der beiden
Großaktionäre übertragen. Die Vertretung der Großaktionäre im Aufsichtsrat
bleibt dadurch unberührt.
Die Grundsatzverständigung sieht ferner eine weitere Fokussierung der BayWa
AG auf die Kernbereiche Agrar, Technik und Baustoffe vor. Der
Geschäftsbereich Wärme und Mobilität soll bis zum Ende des Jahres 2029
veräußert werden. Die Erlöse sollen im Wesentlichen zur Tilgung von
Finanzverbindlichkeiten verwendet werden. Zur Optimierung der
Refinanzierungsfähigkeit am Ende des Sanierungszeitraums sollen die beiden
Kerngeschäftsbereiche Agrar und Technik in eine Tochtergesellschaft
überführt werden. Beide Geschäftsbereiche werden weiterhin - wie auch das
Segment Baustoffe - operativ eigenständig geführt.
Der Vorstand der BayWa AG ist zuversichtlich, dass es auf Basis der jetzt
vorliegenden Verständigung gelingen wird, bis zum Herbst 2026 den Abschluss
einer rechtsverbindlichen neuen Sanierungsvereinbarung zu erreichen.
Im Rahmen der parallel laufenden Sanierung der BayWa r.e. AG wurde mit dem
Mitgesellschafter Energy Infrastructure Partners ("EIP") vereinbart,
sämtliche Anteile beider Gesellschafter an der BayWa r.e. AG an einen
Transformations-Gesellschafter zu übertragen, der die Restrukturierung und
anschließende Veräußerung der Beteiligung begleiten soll. Das führt zu der
angestrebten Entkonsolidierung der BayWa r.e. AG bei der BayWa AG. Beide
Gesellschafter verzichten vorbehaltlich eines Besserungsscheins auf
bestehende Forderungen gegen die BayWa r.e. AG, partizipieren jedoch
unverändert an Erlösen aus dem geplanten Verkauf.
Die Grundsatzverständigung zwischen der BayWa AG und den wesentlichen
Finanzierungspartnern sieht vor, dass Finanzverbindlichkeiten in Höhe von
bis zu 900 Millionen Euro ausschließlich durch die nun in dieser Höhe
erwarteten Erlöse aus dem Verkauf der auf den Transformations-Gesellschafter
übertragenen Anteile an der BayWa r.e. AG zurückgeführt werden. Bei
Mindererlösen wird der verbleibende Betrag Teil des oben genannten
Nachranginstruments.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de
Ende der Insiderinformation
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