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30.07. 22:58

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: CECONOMY AG; Bieter: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH


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EQS-WpÜG: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: CECONOMY AG; Bieter: JINGDONG HOLDING
GERMANY GMBH

30.07.2025 / 22:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER IN TEILEN)
IN EINEM STAAT, IN DEM EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESES STAATES
DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH

c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2

10117 Berlin

Deutschland

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 107672.

Zielgesellschaft:

CECONOMY AG

Kaistraße 3

40221 Düsseldorf

Deutschland

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39473.

ISIN: DE0007257503 (WKN: 725750)

Die JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die "Bieterin"), eine 100%ige indirekte
Tochtergesellschaft der JD.com, Inc., hat heute entschieden, sämtlichen
Aktionären der CECONOMY AG (die "Gesellschaft" oder "CECONOMY") im Wege
eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf
den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (die "CECONOMY-Aktien")
gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 4,60 je CECONOMY-Aktie in
bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Die Bieterin und die Gesellschaft haben heute eine Investmentvereinbarung in
Bezug auf das Übernahmeangebot und ihre beabsichtigte Zusammenarbeit nach
Vollzug des Übernahmeangebots unterzeichnet.

Darüber hinaus haben die Bieterin und die größte Aktionärsgruppe von
CECONOMY, die Convergenta Invest GmbH und mit ihr verbundene Aktionäre der
Gesellschaft (zusammen "Convergenta"), heute im Hinblick auf ihre zukünftige
Zusammenarbeit eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen, deren Wirksamkeit
unter dem Vorbehalt des Vollzugs des Übernahmeangebots steht. Gemäß der
Aktionärsvereinbarung wird Convergenta nach Vollzug des Übernahmeangebots
25,35% der CECONOMY-Aktien halten und ihren derzeitigen Anteil an CECONOMY
von 29,16% durch eine unwiderrufliche Verpflichtung zur Annahme des
Übernahmeangebots in Bezug auf 3,81% der CECONOMY-Aktien reduzieren.
Ebenfalls heute hat die Bieterin mit mehreren Aktionären der Gesellschaft
Vereinbarungen geschlossen, in denen sich diese unwiderruflich zur Annahme
des Übernahmeangebots für insgesamt 31,7% der CECONOMY-Aktien
(einschließlich 3,81% von Convergenta) verpflichtet haben.

Das Übernahmeangebot unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich
u.a. der Fusionskontrolle, der Genehmigung ausländischer Direktinvestitionen
nach den Regeln einzelner Staaten und der Freigabe unter der EU-Verordnung
zu ausländischen Subventionen (Foreign Subsidies Regulation). Der Vollzug
des Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmequote geknüpft.

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen
englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen und Bedingungen des
Übernahmeangebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen
enthalten wird, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter
der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des
Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende
Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den
endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten
Eckpunkten soweit rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern von
CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle
sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen,
sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit
den ausführlichen Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot
wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter der Adresse
www.green-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird
nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer
Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend
sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten
von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht,
veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien
können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese
Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat
veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das
Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten
sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere
CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der
Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder
Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen
Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 (der
"Exchange
Act") entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland
veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich
ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in
Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den
Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit dieser
Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer
deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und
-vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik
Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten
wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und
anderen Rechtsordnungen unterscheiden.

Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese
keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten,
Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die
Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit
ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die
künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb
des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in
der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder
in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und
Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der
Angebotsunterlage ändern.

Düsseldorf, 30. Juli 2025

JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH

Ende der WpÜG-Meldung

Ende der WpÜG-Mitteilung

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